Zur Textversion

Gemeindeleitung

Die Französische Kirche hat sich 1791 in den Reglements eine Ordnung gegeben, die bis heute in Geltung ist. Die Reglements geben der Gemeinde eine Struktur und schreiben die relative Autonomie der Französischen Kirche innerhalb der Landeskirche (EKBO) fest. Das aus berufenen Gemeindemitgliedern (Anciens / Anciennes) und den Pfarrern zusammengesetzte Consistorium leitet die Französische Kirche. Das Consistorium kommt jeden zweiten Mittwoch im Monat zur Generalversammlung zusammen. In nicht öffentlicher Sitzung werden vor allem finanzielle und personelle Angelegenheiten beraten. Vier mal im Jahr kommt das Consistorium in öffentlicher Sitzung als Mittwochsconsistorium zusammen, um die Gemeindearbeit zu beraten und zu planen. Die Schwerpunktthemen des Mittwochsconsistoriums sind: Jahresplanung, Gottesdienst und Liturgie, Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit, Diakonie und Mitgliederpflege. In der Regel im September wird die Gemeindeversammlung einberufen. Sie nimmt Berichte entgegen und entscheidet über wesentlich Belange, die ihr vom Consistorium vorgelegt werden. Die zur Zeit 18 Mitglieder de Consistorium (Compagnie) werden für in der Regel 6 Jahre berufen, können aber wiederberufen werden. Die Pfarrer wechseln sich nach jeder Sitzung der Generalversammlung im Amt des Modérateurs ab, der mit dem von der Generalversammlung bestimmten Secrétaire die Geschäftsführung übernimmt. Secrétaire, Trésorier und der Secrétaire der Bau- und Finanzkommission überwachen die von der Landeskirche unabhängige Finanzverwaltung der Französischen Kirche. Die Arbeit der Generalversammlung wird von folgenden Kommissionen vor- und nachbereitet: Bau- und Finanzkommission, Kommission für das Gemeindeleben, Kirchhofskommission und Kommission für Museum, Bibliothek und Archiv.

Aus der Generalversammlung im Februar


„Alles ist erlaubt….“, So lautet der Anfang des Monatsspruchs für Februar 2012 aus dem Brief des Apostels Paulus an die Gemeinde in Korinth (1.Kor 10,23-24). Unter diesem Spruch stand die theologische Einleitung von Pfarrerin Meike Waechter zu Beginn der Sitzung der Generalversammlung vom 8. Februar. Diesen Beginn: „Alles ist erlaubt….“, so meinte Frau Waechter, könnten wohl die meisten Jugendlichen besonders gern hören. Erwachsene, so lässt sich hinzufügen, denken oft auch, dass alles erlaubt sei. Das beweisen nicht nur weltweit Finanzmakler, sondern auch im Zusammenleben der Menschen lässt sich das erkennen. Aber Paulus setzt den Satz fort: „Alles ist erlaubt - aber nicht alles nützt. Alles ist erlaubt - aber nicht alles baut auf.“ Er macht die Gemeinde darauf aufmerksam, dass eben nicht alles, was erlaubt ist oder erlaubt scheint, gut und richtig ist. So heißt dann auch der letzte Satz dieses Monatsspruchs: „Denkt dabei nicht an Euch selbst, sondern auch an die anderen.“ Richtschnur muss für das Consistorium immer das Wohl und die Förderung der Gemeinde sein.
So war der Monatsspruch eine gute Einleitung für eine Sitzung der Generalversamlung, in der wir die große Freude hatten, zwei neue Consistoriumsmit-glieder begrüßen zu können: Frau Kerstin Krause und Herrn Christoph Landré. Leider war Frau Dr. Anke Oppermann am Erscheinen verhindert.
Unmittelbar nach der theologischen Einleitung wurden aus den Reglements die Vorschriften über das „secret“, also die Schweigepflicht, verlesen. Das soll zweimal im Jahr geschehen - in jedem Fall aber auch bei der Einführung neuer Mitglieder. Im Einführungsgottesdienst am 26. Februar müssen dann die drei „Neuen“ in einem Reglementsbuch unterschreiben. (Übrigens wurden die ersten Anciens 1674 in die 1672 gegründete Gemeinde berufen.) Frau Waechter regte eine Vorstellungsrunde an, in der auch gesagt werden sollte, was einem an der Gemeinde gefällt. Es war eine sehr schöne Runde, man hörte, was alle an „ihrer“ Gemeinde schätzen.
Danach gab Herr d'Heureuse den vorläufigen Kassenbericht per 31.12.11. Dieser begann mit der Feststellung, 2011 sei ein schweres Jahr gewesen, das wir nur überwinden konnten, indem wir Papiere in Höhe von 133.000 € nicht wieder angelegt haben. Es gab Etatüberschreitungen, die nicht zu vermeiden waren, z.B. ein Minus bei den Kirchhöfen. Was den Etat 2012 angeht, so besteht die Zuversicht, dass hier Lösungen gefunden werden.
Es gab dann einen Bericht von Pfarrer Dr. Kaiser aus der Arbeitsgruppe Reglements, die dabei ist, Änderungswünsche aus der Gemeindeversammlung zu überprüfen und einzuarbeiten. Das ist noch nicht abgeschlossen. Sodann wurde von einer Anfrage der Synagogengemeinde Sukkat Schalom berichtet, die ihre bisher im Hüttenweg genutzten Räume aufgeben muss und an eine eventuelle mietweise Nutzung des Kirchsaals in Halensee denkt. Dr. Kaiser wurde gebe-ten, mit dieser Gemeinde Verbindung aufzunehmen.
Ein neuer Höhepunkt: die Aufnahme von Frau Daniela Liebscher. Der Antrag von Frau Waechter, die mit Frau Liebscher sprach, wurde einstimmig ange-nommen. Frau Liebscher wünschen wir Gottes Segen für ihr weiteres Leben. Möge sie sich bei uns wohlfühlen.
Schließen möchte ich mit einer Fassung des Monatsspruchs aus der „Gute Nachricht“ Bibel: „Ihr sollt nicht an euch selbst denken, sondern an die anderen.“ Bitten wir Gott, dass er uns hilft, das auch zu tun. Bleiben Sie behütet
Ihre Gisela Maresch-Zilesch

Die Reglements der Französischen Kirche und ihre Überarbeitung


Nach mehrjährigen Vorarbeiten legt das Consistorium der Französischen Kirche zu Berlin der Gemeindeversammlung (früher: Familienhäupterversammlung) eine überarbeitete Fassung der Reglements vor. Es ist dies die erste grundlegende Überarbeitung seit der schriftlichen Fixierung der Reglements Ende des 18. Jahrhunderts.
Am 7. März 1791 hat die Familienhäupterversammlung Reglements für die Compagnie des Consistoriums der Französischen Kirche zu Berlin entgegengenommen. Schon 1778 hatte eine Commission begonnen, einzelne Ordnungen zu sammeln. Ab 1783 machte sich eine dreißigköpfige Commission ernsthaft an die Arbeit. Drei Jahre später wurde wieder eine nun etwas kleinere Commission gebildet, um noch die Punkte zu lösen, für die die vorherige Commission keine einvernehmliche Lösung finden konnte. Diese Arbeit zog sich bis 1791 hin.
In Anbetracht der langwierigen und nicht ganz glücklichen Geburtswehen kann man verstehen, dass in den folgenden Jahrhunderten bis heute notwendig erscheinende Änderungen an den Reglements nur vorsichtig vorgenommen wurden. Diese sind in der 1876 veröffentlichten deutschen Übersetzung der Reglements vermerkt worden, die inzwischen notwendig geworden war und den allgemeinen Sprachwechsel innerhalb der Gemeinde vom Französischen ins Deutsche dokumentiert. Änderungen nach 1876 wurden zwar protokolliert, nicht aber systematisch erfasst. In der überarbeiteten Fassung sind sie nach Möglichkeit berücksichtigt.
Obwohl die Französische Kirche zu Berlin im Lauf von über zwei Jahrhunderten alle ihre diakonischen und pädagogischen Institute abgeben oder schließen musste und obwohl sie ihre Beziehungen sowohl zur Evangelischen Kirche als auch zum Staat in seinen verschiedenen Gestalten (Monarchie und unterschiedliche Republikformen) jeweils neu regeln musste, hat sie es vermieden, die Reglements den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Nicht in erster Linie deshalb, weil die meisten Reglements mit dem Verlust der sie betreffenden Einrichtungen obsolet geworden sind, sondern vor allem darum, weil einige der noch angewandten Reglements unklar oder schwer zu handhaben waren, wurde die jetzt vorgelegte Überarbeitung notwendig. So mussten z.B. schon vor einiger Zeit das Verfahren zur Berufung der Anciens und Anciennes in das Consistorium und die Richtlinien zur Pfarrwahl präzisiert werden. Pfarrer i.R. Tilman Hachfeld hat in mühevoller Kleinarbeit eine Rohfassung der Überarbeitung vorgelegt, die dann von einer Arbeitsgruppe des Consistoriums in drei Jahren durchgesehen wurde. Zu dieser Arbeitsgruppe gehörten außer Pfar-rer Tilman Hachfeld noch Pfarrerin Meike Waechter, Pfarrer Dr. Jürgen Kaiser, sowie die Anciens Herr Wolf-Rü-diger Bierbach (Secrétaire), Herr Daniel Er-man (Secrétaire des Diaconats) und zeitweise Frau Gisela Maresch-Zilesch und Frau Olga Venter-Mex.
In der nun vorliegenden Überarbeitung sind alle Passagen ausgelassen, die sich auf Institutionen der Französischen Kirche zu Berlin beziehen, die es nicht mehr gibt (Hospital, Kinderhospital, Waisenhaus, École de Charité, Hôtel de Refuge, Maison d'Orange, Collège, theologisches Seminar, Armenbäckerei, Marmite). Allein dies erklärt, warum die überarbeitete Fassung so viel kürzer ausfällt als die deutsche Fassung von 1876.
Für die noch bestehenden Leitungsgremien der Französischen Kirche zu Berlin (Gemeindeversammlung, Generalversammlung, Mittwochsconsistorium, Diaconat und Commissionen) wurden die Reglements in der Fassung von 1876 soweit als möglich übernommen. Aber auch hier mussten einzelne Bestimmungen, die nicht mehr im Gebrauch sind, weggelassen bzw. durch neue ersetzt werden. Außerdem stellt die Überarbeitung die Bestimmungen in einer anderen, heute einleuchtenderen Systematik zusammen: Zunächst werden die Gremien behandelt: Gemeindeversammlung, Generalversammlung, Mittwochsconsistorium und Diaconat. Dann folgen die Geschäftsordnungen, dann die Wahl- und Berufungsordnungen und die Reglements, die die finanziellen Angelegenheiten betreffen. Die Überarbeitung schließt mit allgemeinen Bestimmungen zum Schutz der Reglements.
Das Consistorium hat sich bewusst dafür entschieden, die alten Reglements nicht durch neue zu ersetzen, sondern sie durch eine Durchsicht und Überar-beitung an die heutigen Erfordernisse anzupassen. Dies geschah nicht nur im Hinblick darauf, dass die Reglements durch die Grundordnung der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Art. 37, Abs. 3) in ih-rem Bestand garantiert werden. Vor allem wurde diese Entscheidung von der Überzeugung geleitet, dass die alten Reglements nicht allein sinnvolle und bewährte Richtlinien enthalten, sondern auch die Grundsätze reformierten Gemeindeverständnisses, wie sie vor allem von Jean Calvin formuliert worden sind, in gelebte Praxis umsetzen. So nahmen von Anfang an die Ältesten in verschiedenen Ämtern kirchenleitende Aufgaben wahr. An keiner Stelle gehen die Reglements von einem Gegenüber von Pfarrer und Ältesten aus; vielmehr sind die Pastoren und Pastorinnen („Prediger“) in die Compagnie des Consistoriums integriert. Gerade dieser reformierte Geist der Reglements bestärkt uns in der Zuversicht, dass die Französische Kirche zu Berlin mit ihren „ehrwürdigen“ Reglements auch in Zukunft eine lebendige Gemeinde sein wird.
Die vorliegende Überarbeitung der Reglements ist also als eine Anpassung der bestehenden Reglements an die heutigen Gegebenheiten zu verstehen. Sie setzt kein neues Recht, sondern bewahrt den Geist und den Buchstaben der alten Reglements. Dies führt in der Überarbeitung zu einem Nebeneinander von alten und neuen Textabschnitten. Man wird dies beim Lesen am unterschiedlichen Stil erkennen. Die alten Passagen fallen durch ihre etwas umständliche Art auf, während die neueren am heute üblichen, nüchterneren Stil erkannt werden. Die stilistische Uneinheitlichkeit ist der Preis des Prinzips, so viel als möglich zu erhalten und nur so viel wie nötig zu erneuern.
Mit der Überarbeitung der alten Reglements drückt das Consistorium die Überzeugung aus, dass die Französische Kirche zu Berlin im lebendigen Umgang mit ihrem Erbe eine solide Basis für eine segensreiche Zukunft findet.

Gemeindemitglieder können die überarbeiteten Reglements im Büro in Halensee einsehen oder sich per Post oder e-Mail zuschicken lassen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall bei Frau John.            JK

Ämter des Consistoriums und Zusammensetzung der Commissionen

Secrétaire der Generalversammlung: Wolf-Rüdiger Bierbach
Secrétaire Adjoints: Eva Fähnrich, Carsten Schütz
Secrétaire des Mittwochsconsistoriums: --
Secrétaire Adjoint: Christiane Struck
Trésorier: d´Heureuse, Adjoint: Wolf-Rüdiger Bierbach.
Diaconat: Erman (Secrétaire), Petra Behringer, Olga Venter-Mex, Sarah Wayer, Solange Wydmusch, Meike Waechter, Jürgen Kaiser
Commission für Archiv, Bibliothek, Museum: Gil Réné d´Heureuse (Secrétaire), Jürgen Kaiser, Stephan Krämer, Réné Rubeau, Olga Venter-Mex, Sarah Wayer
Finanz- und Baucommission: Hans Jörg Duvigneau (Secrétaire), Wolf-Rüdiger Bierbach, Gil Réné d´Heureuse, Jürgen Kaiser, Stephan Krämer, Carsten Schütz
Commission für das Gemeindeleben: Christiane Struck (Secrétaire), Eva Fähnrich, Jürgen Kaiser, Gisela Maresch-Zilesch, Meike Waechter, Solange Wydmusch
Kirchhofscommission: Petra Behringer (Secrétaire), Wolf-Rüdiger Bierbach, Gil Réné d´Heureuse, Gisela Maresch-Zilesch, Meike Waechter.