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Von A-Z

Die Französische Kirche ist aufgrund ihrer eigenen Herkunft als einer Kirche von Flüchtlingen, die um des Glaubens willen die Heimat in Frankreich verlassen mussten und in Berlin-Brandenburg großzügige Aufnahme erfahren haben, dem Asylrecht für alle Flüchtlinge besonders verbunden. Das drückt sich unter anderem in ihrer Mitgliedschaft im Verein „Asyl in der Kirche e. V. Berlin“ aus. Sie ist dort durch ihre anciennes (Kirchenälteste) Sarah Wayer und Olga Venter-Mex vertreten.


Gemeindeprojekt Flüchtlingswohnung


Seit Jahren nehmen Mitglieder unserer Gemeinde an einer vierteljährlichen Protestveranstaltung vor dem Abschiebegefängnis im Stadtteil Köpenick teil. Dort werden abgelehnte Asylbewerber, die für Abschiebung vorgesehen sind, aber die nötige Papiere noch nicht haben, eingesperrt. Menschen, die sich nichts haben zur Schulden kommen lassen, - außer, dass sie sich auf dem Boden der Bundesrepublik befinden und nicht die richtige Papiere haben.


Das Abschiebegefängnis ist eine Einrichtung, die unserer Gesellschaft keine Leistung bringt (die Gefangenen sind keine Menschen, die gestohlen haben oder gewalttätig waren), sondern nur für die Bequemlichkeit der Ämter da ist. Die wollen die Menschen festnageln und im Blick behalten, die - sobald sich die Gelegenheit ergibt - abgeschoben werden sollen.


Manchmal, nachdem ein Gefangener wegen Mängeln in seinen „Aufenthaltstiteln“ sechs Monate hinter Gittern verbracht hat, bekommt er die Möglichkeit, entlassen zu werden unter der Bedingung, dass er einen festen Wohnsitz nachweisen kann.


Eine Wohnung zu finden fällt nicht jedem Fremden in dieser Stadt leicht (zumal ohne Kaution!). Deshalb suchen die Gefängnisseelsorger, für so einen Menschen eine Unterkunft, damit er aus der Haft entlassen werden kann.


Und dann springen Kirchengemeinden ein und bieten diesen unschuldigen Menschen eine Unterkunft und eine feste Adresse, damit sie aus der Haft entlassen werden können.


Andere Fälle gibt's natürlich auch: wo Asylsuchende auf Entscheidungen von Gerichten warten und aus welchen Gründen auch immer plötzlich ohne Unterkunft dastehen. Um die Chance zu haben, in der Bundesrepublik bleiben zu können, müssen sie für die Dauer des Verfahrens in Berlin bleiben.


Das Mittwochsconsistorium hat am 27. September beschlossen, dass die Französische Kirche zu Berlin für Fälle wie die oben geschilderten, aus unserem großen Wohnungsbestand eine Fluchtwohnung bereithalten soll. Die Miete für diese Wohnung wird - so hofft das Mittwochsconsistorium - aus der Gemeinde finanziert. Viele der Anwesenden vom 27. September haben schon ihre Bereitschaft erklärt, für die Miete einen monatlichen Beitrag von 5 oder 10 oder 15 oder 20... Euro zu bezahlen, um so eine Wohnung für Fremde in unserem Land freizuhalten.
Wir brauchen noch Spenden für dieses Projekt!


Wir bitten Euch/Sie alle, sich mit einem monatlichen Beitrag (5 Euro oder x mal 5 Euro, ohne Obergrenze) an diesem Projekt zu beteiligen, damit die Hugenotten, die auch einmal fremd in dieser Stadt waren, für die Fremden von heute gute Gastgeber werden!


Ein Formular zum Mitmachen per Dauerauftrag erhalten Sie im Kirchenbüro (Tel 892 81 46).
Darüber hinaus brauchen wir Menschen, die, wenn eine solche Wohnung an Flüchtlinge vergeben ist, mit diesen Kontakt halten, Gespräche führen, sie eventuell zu Ämtern begleiten. Der Verein „Asyl in der Kirche“ wird Sie dabei unterstützen. Wer dazu bereit ist, wende sich bitte an die Pfarrer.


Die Gemeindeversammlung am 22. November hat dieses Projekt als Gemeindeprojekt übernommen.


Zugleich hat die Gemeindeversammlung einen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel verabschiedet, in dem sie sich dafür einsetzt, dass in Deutschland ein Kontingent von mindestens 10.000 Mandäern, einer im Irak verfolgten Religionsgemeinschaft, Asyl gewährt wird.


Die Kontonummer von „Asyl in der Kirche e.V. Berlin“ ist:

Kontoinbhaber: Franzoesische Kirche
Konto-Nr.:20 27 001 04
BLZ: 10040000
Bank: Commerzbank Berlin

Spenden sind steuerabzugsfähig.